Finanzamt überprüft Werbungskosten
Ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zieht um und der tägliche Weg zur Arbeit verringert sich um mehr als eine Stunde. Die 4.500 Euro Umzugskosten macht er daraufhin beim Finanzamt als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte jedoch ab: drei Routenplaner im Internet hatten unabhängig voneinander errechnet, dass sich die Fahrzeit nicht um mind. eine Stunde verringert, die Umzugskosten also auch nicht von der Steuer abgesetzt werden könnten.
Als der Mann Einspruch erhob, dass Routenplaner nicht die Verkehrsbelastung im Berufsverkehr berücksichtigen würden, gab das Finanzgericht Hamburg dennoch dem Finanzamt Recht: Der errechnete Durchschnittswert der Routenplaner reiche zur Einschätzung der Fahrzeit aus - der Mann arbeite außerdem im Schichtdienst und könne den Berufsverkehr vermeiden.
Quelle u.a. Borkenerzeitung.de
