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Nachhilfe von der Steuer absetzen

Wenn ein Kind Nachhilfeunterricht braucht, können die anfallenden Kosten in der Regel nicht in der Steuererklärung angerechnet werden, da diese zu den Kosten der Lebensführung gehören. Der finanzielle Aufwand für Nachhilfe, Unterricht, Klassenfahrten und Freizeitbeschäftigungen wird im Kindergeld und im Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Nachhilfe nach einem Umzug von Nöten ist - etwa weil die Leistungsanforderungen an der neuen Schule, zum Beispiel in einem anderen Bundesland, höher sind - können die Kosten bei der Steuererklärung unter sonstige Umzugskosten berücksichtigt werden. Auch eventuelle Ausgaben für zusätzliche Schulbücher oder die Umschulung gehören dazu.

2009 wurde außerdem ein einmaliger Bonus von 100 Euro pro Kind an jeder Steuerzahler ausgezahlt.


Quelle u.a. tagesspiegel.de
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