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In Ruhe umziehen: Umzugsurlaub

Alle, die schon einmal umgezogen sind, wissen: Ein Umzug dauert immer länger als erwartet. Gerade wenn alter und neuer Wohnort weit voneinander entfernt liegen, reicht ein Wochenende oft nicht, um den kompletten Umzug durchzuführen. Hinzukommt, dass der Preis für einen Umzugswagen oder die Hilfe eines Umzugsunternehmens am Wochenende oft höher ist, als unter der Woche – das verursacht unnötig hohe Umzugskosten. Um Stress zu vermeiden und eventuell Umzugskosten sparen zu können, sollten Sie über Umzugsurlaub nachdenken.

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Gesetzlicher Anspruch auf Umzugsurlaub

Wenn Ihr Umzug aus beruflichen Gründen, z.B. aufgrund einer Versetzung oder weil die Firma ihren Standort wechselt, stattfindet, haben Sie nach dem Bundesurlaubsgesetz einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub für den Umzug – in der Regel ein Tag.
Sind Sie als Angestellter im Öffentlichen Dienst beschäftigt, garantiert Ihnen der Gesetzgeber ebenfalls einen Anspruch auf Umzugsurlaub von 1-3 Tagen.
Als Beamter haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Umzugsurlaub: Bei einer Versetzung ins Ausland bzw. einer wiederholten Versetzung innerhalb von fünf Jahren bis zu drei Tage, bei einer Versetzung innerhalb Deutschlands maximal zwei Tage.
Darüber hinaus sehen einige Branchentarifverträge – auch bei privaten Umzügen – einen Anspruch auf Umzugsurlaub vor. In jedem Fall sollten Sie dazu das Gespräch mit Ihrer Personalabteilung suchen – diese kann Ihnen Ihren Anspruch genau mitteilen.

Um Sonderurlaub für den Umzug verhandeln

Auch wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Umzugsurlaub haben, sollten Sie zumindest versuchen, mit Ihrem Vorgesetzten über 1-2 Tage Sonderurlaub zu verhandeln, bevor Sie Ihre regulären Urlaubstage für Ihren Umzug "verbrauchen". In den meisten Firmen wird hiermit großzügig umgegangen – und wenn Sie Ihren Umzugstermin so legen, dass dieser in eine Zeit fällt, in der Sie nicht unbedingt gebraucht werden und damit Umsichtigkeit an den Tag legen, kann eine solche Verhandlung durchaus Erfolg haben. Bedenken Sie ebenfalls – und machen Sie das Ihrem Vorgesetzten auch freundlich klar – dass Sie nach dem Umzugsurlaub wieder voll einsetzbar sind, weil alle Behördengänge, Renovierungsarbeiten usw. bereits innerhalb des Umzugsurlaubs erledigt wurden. Davon profitiert dann letztlich auch die Firma!