Mietkaution - weitere Kosten beim Umzug
Neben den eigentlich Umzugskosten ein großer Kostenfaktor: die Mietkaution. Meist verlangt der Vermieter diese beim Einzug vom Mieter. Das Geld wird auf einem Konto oder auf ein Sparbuch eingezahlt oder als Bankbürgschaft hinterlegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Kautionsschutzbrief als Sicherheit zu nutzen. Der Mieter spart auf diese Weise bares Geld, der Vermieter hat weniger Verwaltungsaufwand als mit einer gewöhnlichen Mietkaution. Den Kautionsschutzbrief kann man direkt online beantragen.
Die Höhe der Mietkaution
Laut BGB §550b darf die Mietkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen, die vom Mieter auf Wunsch auch in drei gleichen Monatsraten, mit Beginn des Mietverhältnisses, gezahlt werden kann. Dieses gilt auch, wenn im Mietvertrag eine einmalige Zahlung vereinbart wurde. Eventuelle Vorauszahlungen von Nebenkosten oder spätere Mieterhöhungen dürfen keinen Einfluss auf die Höhe der Mietkaution haben.
Rückzahlung der Mietkaution
Nach dem Auszug aus der Wohnung muss der Vermieter nicht sofort die Mietkaution an den Mieter zurückzahlen. Er hat das Recht zu prüfen, ob sich die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und ob alle Zahlungen beglichen wurden. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Vermieter z. B. die Kosten für anfallende Reparaturen oder noch offene Zahlungen von Nebenkosten von der Mietkaution abziehen. Ist alles in Ordnung beträgt die Frist zur Rückzahlung der Mietkaution drei bis sechs Monate.
Einbehalt der Mietkaution
Rechte des Vermieters:
- Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, ist der Vermieter berechtigt die Mietkaution einzubehalten wenn über die Forderungen ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt.
- Werden Reparaturen notwendig, die durch unsachgemäße Nutzung der Wohnung durch den Mieter verursacht wurden, kann der Vermieter die Kosten für die Reparaturen von der Mietkaution abziehen.
Pflicht des Vermieters:
- Um offene Zahlungen auszugleichen oder Reparaturkosten zu decken darf der Vermieter lediglich einen Teil der Mietkaution (entsprechend der zu erwartenden Kosten) einbehalten, nicht den kompletten Betrag.
- Lag eine berechtigte Mietminderung durch den Mieter vor, ist es unzulässig wenn der Vermieter aus diesem Grund einen Teil der Mietkaution einbehält. Er ist daher zu einer Rückzahlung der entnommenen Summe verpflichtet.
Recht des Mieters:
- Sind nachweislich keine Kosten mehr offen, darf der Mieter den Vermieter zur sofortigen Rückzahlung der Mietkaution auffordern.
- Der Mieter darf im Zweifelsfall einen Nachweis vom Vermieter verlangen, dass die Mietkaution ordnungsgemäß auf einem extra Konto angelegt wurde.
Pflicht des Mieters:
- Muss der Vermieter während des Mietverhältnisses einen Teil der Mietkaution dafür nutzen, um Reparaturen von Schäden zu zahlen, die durch den Mieter verursacht wurden, ist der Mieter dazu verpflichtet, den verbrauchten Teil der Mietkaution wieder aufzustocken.
Die Mietkaution lässt sich durch einen Kautionsschutzbrief sparen, wie aber halten Sie auch den eigentlichen Umzug günstig? Weitere Tipps zum Sparen von Umzugskosten finden Sie in den Ratgebern.
