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Mietkaution - weitere Kosten beim Umzug

Neben den eigentlich Umzugskosten ein großer Kostenfaktor: die Mietkaution. Meist verlangt der Vermieter diese beim Einzug vom Mieter. Das Geld wird auf einem Konto oder auf ein Sparbuch eingezahlt oder als Bankbürgschaft hinterlegt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Kautionsschutzbrief als Sicherheit zu nutzen. Der Mieter spart auf diese Weise bares Geld, der Vermieter hat weniger Verwaltungsaufwand als mit einer gewöhnlichen Mietkaution. Den Kautionsschutzbrief kann man direkt online beantragen.

Die Höhe der Mietkaution

Laut BGB §550b darf die Mietkaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen, die vom Mieter auf Wunsch auch in drei gleichen Monatsraten, mit Beginn des Mietverhältnisses, gezahlt werden kann. Dieses gilt auch, wenn im Mietvertrag eine einmalige Zahlung vereinbart wurde. Eventuelle Vorauszahlungen von Nebenkosten oder spätere Mieterhöhungen dürfen keinen Einfluss auf die Höhe der Mietkaution haben.

Rückzahlung der Mietkaution

Nach dem Auszug aus der Wohnung muss der Vermieter nicht sofort die Mietkaution an den Mieter zurückzahlen. Er hat das Recht zu prüfen, ob sich die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und ob alle Zahlungen beglichen wurden. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Vermieter z. B. die Kosten für anfallende Reparaturen oder noch offene Zahlungen von Nebenkosten von der Mietkaution abziehen. Ist alles in Ordnung beträgt die Frist zur Rückzahlung der Mietkaution drei bis sechs Monate.

Einbehalt der Mietkaution

Rechte des Vermieters:


Pflicht des Vermieters:


Recht des Mieters:


Pflicht des Mieters:


Die Mietkaution lässt sich durch einen Kautionsschutzbrief sparen, wie aber halten Sie auch den eigentlichen Umzug günstig? Weitere Tipps zum Sparen von Umzugskosten finden Sie in den Ratgebern.