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Mietminderung: wann und wie

Die Heizung auf drehen, wenn es draußen kalt ist, heiß duschen und auf dem Sofa vor dem Fernseher liegen – alltägliche Dinge, über die wir uns kaum Gedanken machen. Doch was passiert, wenn die Heizung im Winter ausfällt, die Versorgung mit warmen Wasser oder Strom über mehrere Tage nicht mehr funktioniert? Natürlich ärgert man sich (und friert), als Mieter einer Wohnung kann (und soll) man aber nicht immer eigenmächtig etwas an diesem Zustand ändern – der Vermieter muss in die Pflicht genommen werden. Die Wohnung muss von ihm in einem „gebrauchsfreiem und makellosen Zustand“ an den Mieter übergeben und dieser auch vom Vermieter erhalten werden, so will es das Gesetz. Anderenfalls heißt für Sie als Mieter das Zauberwort: Mietminderung.

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Wann darf die Miete gemindert werden?

In einem Satz gesagt: Wird die Lebensqualität in der Wohnung dauerhaft negativ beeinflusst, ist eine Mietminderung erlaubt. Es ist unerheblich, ob der Vermieter einen direkten Einfluss auf den Mangel hat – anhaltender Baulärm vom Nachbargrundstück ist, ebenso wie feuchte Wände oder eine mangelhafte Stromversorgung, ein Grund für eine Minderung der Miete, auch wenn der Vermieter den Baulärm nicht abstellen kann.

Wichtig ist, dass Sie den Mangel nicht selbst verursacht haben oder Ihnen dieser bereits bei der Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt war. Tritt ein neuer Mangel auf, so müssen Sie diesen innerhalb von sechs Monaten an den Vermieter melden, anderenfalls können Sie den Anspruch auf Mietminderung verlieren. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie ihm eine angemessene Frist, den Mangel zu beseitigen.

Richtwerte für die Mietminderung

Geht der Vermieter nicht auf Ihre Aufforderung der Mängelbeseitigung ein, dürfen Sie den Rotstift bei der Miete ansetzen. Feste Werte gibt es für die Mietminderung nicht, durch vergangene Gerichtsurteile lassen sich lediglich ungefähre Richtwerte angeben, die Sie als ersten Anhaltspunkt nutzen können:

Wollen Sie eine Mietminderung vornehmen, sollten Sie sich im Vorwege von Ihrem örtlichen Mieterverein beraten lassen. Die Experten begleiten Sie im Notfall sogar durch einen Gerichtsprozess.

Und wenn gar Nichts mehr hilft: ziehen Sie um! Ein Umzug kostet zwar Geld und Zeit, steht aber in keinem Vergleich zu einem dauerhaften Leben in einer ungemütlichen oder beschädigten Wohnung.

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