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Mietvertrag - was steht drin?

Grundsätzlich wird im Mietvertrag das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter geregelt. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB, §§ 535-548. Doch was genau bedeutet das?

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Mietvertrag – was steht drin?

Im Mietvertrag werden, kurz gesagt, die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter schriftlich festgehalten.

Folgende Angaben sind im Mietvertrag vermerkt:

Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter

Der Mieter ist dazu berechtigt, einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Gründe müssen hierfür nicht angegeben werden. Der Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden (mündlich, per Email oder Fax ist nicht bindend). Besondere Fälle, wie z. B. Mängel, die trotz Mietminderung nicht beseitigt wurden oder Mieterhöhungen fallen evtl. unter das Sonderkündigungsrecht. Informationen diesbezüglich erhalten Sie beim Deutschen Mieterbund.

Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter

Das geltende Mietrecht schützt in der Regel die Mieter vor ungerechten Kündigungen durch den Vermieter. Allerdings darf auch dieser innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von seinem Recht Gebrauch machen und den bestehenden Mietvertrag kündigen. Die Fristen hängen von der Mietdauer ab und betragen:

Eine Räumung der Wohnung darf erst nach einem vom Vermieter gewonnenen Gerichtsprozess erfolgen. Nutzen Sie im Fall der Fälle Ihr Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel, bei dem der Vermieter die Kündigung begründen muss und außerdem geprüft wird, ob dem Mieter ein Umzug zuzumuten ist. Bestehen berechtigte Zweifel, kann die Kündigung für nicht zulässig erklärt werden.