Mietvertrag - was steht drin?
Grundsätzlich wird im Mietvertrag das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter geregelt. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB, §§ 535-548. Doch was genau bedeutet das?
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Mietvertrag – was steht drin?
Im Mietvertrag werden, kurz gesagt, die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter schriftlich festgehalten.
Folgende Angaben sind im Mietvertrag vermerkt:
- die Namen von Mieter und Vermieter (ein Mietvertrag ist immer personenbezogen und daher nicht übertragbar).
- genaue Benennung des Mietobjekts (dazu zählen auch mit gemietete Räume wie Dachboden, Keller, Garage, Garten, etc.).
- der monatliche Betrag der Nettokaltmiete plus Nebenkosten.
- evtl. feste Mieterhöhungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Staffelmiete).
- Form und Höhe der Mietsicherheit (Kaution). Der Vermieter hat das Recht, im Mietvertrag maximal drei Nettokaltmieten vom Mieter als Zahlung auf ein gesondertes Konto oder als Kautionsschutzbrief festzulegen.
- Kündigungsfristen oder, falls die Wohnung nur auf Zeit gemietet wird, die Befristung des Mietvertrages, sowie die Gründe für die Befristung.
- Verpflichtungen des Mieters z. B. zur Erledingung von kleinen Reparaturen (Schönheitsreparaturen), Treppenhausreinigung, Pflege der Gemeinschaftseinrichtungen
Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter
Der Mieter ist dazu berechtigt, einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Gründe müssen hierfür nicht angegeben werden. Der Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden (mündlich, per Email oder Fax ist nicht bindend). Besondere Fälle, wie z. B. Mängel, die trotz Mietminderung nicht beseitigt wurden oder Mieterhöhungen fallen evtl. unter das Sonderkündigungsrecht. Informationen diesbezüglich erhalten Sie beim Deutschen Mieterbund.
Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter
Das geltende Mietrecht schützt in der Regel die Mieter vor ungerechten Kündigungen durch den Vermieter. Allerdings darf auch dieser innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von seinem Recht Gebrauch machen und den bestehenden Mietvertrag kündigen. Die Fristen hängen von der Mietdauer ab und betragen:
- bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren: drei Monate
- bei einer Mietdauer ab fünf Jahre: sechs Monate
- bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren: neun Monate
Eine Räumung der Wohnung darf erst nach einem vom Vermieter gewonnenen Gerichtsprozess erfolgen. Nutzen Sie im Fall der Fälle Ihr Widerspruchsrecht nach der Sozialklausel, bei dem der Vermieter die Kündigung begründen muss und außerdem geprüft wird, ob dem Mieter ein Umzug zuzumuten ist. Bestehen berechtigte Zweifel, kann die Kündigung für nicht zulässig erklärt werden.
