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Nebenkosten - nachrechnen lohnt sich!

Mit schöner Regelmäßigkeit flattert jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Und mit beinahe ebenso schöner Regelmäßigkeit ist diese falsch oder fehlerhaft -  zumindest laut dem Deutschen Mieterbund, der angibt, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung nicht korrekt ist. Damit Sie nicht unnötig viel zahlen, zeigen wir Ihnen, welche Kostenstellen tatsächlich als Nebenkosten angerechnet werden dürfen und was zu tun ist, wenn mal berechtigte Skepsis besteht.

Nebenkosten: Was gehört dazu?

Die Betriebskostenverordnung legt fest, was als Nebenkosten definiert ist: nämlich alle Kosten, die in regelmäßigen Abständen anfallen, um das Gebäude in seinem bestimmungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dies sind alle "kalten Betriebskosten":

Hinzu kommen die so genannten „warmen“ Betriebskosten für Warmwasser und Heizung.

Alle Nebenkosten werden auf die Mieter des Hauses umgelegt: Hierbei wird entweder die Kopfzahl oder die Wohnfläche als Bezugsfaktor genommen. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Vorsicht: Folgende Posten tauchen immer wieder in Nebenkostenabrechnungen auf, sind aber nicht zulässig!

Überprüfen Sie die Nebenkostenabrechnung

Das Beste schon einmal vorweg: Die Einbehaltung der Nebenkosten berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung – wenn Sie also Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung haben, überprüfen Sie diese in aller Ruhe, bevor Sie zahlen! Worauf Sie dabei achten sollten:

Ein Spartipp zum Schluss: Die Nebenkostenabrechnung kann auch durch bedachtes Handeln gesenkt werden - ein Ratgeber zeigt, dass Strom und Kosten sparen gar nicht so schwer ist!