Tipps für die Wohnungsübergabe
Sowohl beim Auszug als auch beim Einzug wartet ein sehr wichtiger Termin auf Sie: die Wohnungsübergabe. Dabei erfolgt die Schlüsselübergabe und es wird der aktuelle Zustand der Wohnung festgestellt.
Kosten sparen: Wenn bei der Wohnungsübergabe eine Mietkaution fällig wird, können Sie anstelle von Bargeld einen Kautionsschutzbrief an den Vermieter übergeben.
Die Wohnungsübergabe - Absicherung durch ein Übergabeprotokoll
Ob Sie nun aus- oder einziehen: Bei jeder Wohnungsübergabe sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden, denn darin wird der Zustand der Wohnung inklusive evtl. vorhandener Schäden festgehalten.
Praktischer Tipp: Laden Sie sich im Internet kostenlos ein Wohnungsübergabe-Protokoll herunter.
Folgende Punkte sollten in dem Protokoll vermerkt sein:
- Zustand der Wände und Türen (Wurde gestrichen? Gibt es feuchte Stellen oder sogar Schimmel?)
- Zustand des Fußbodens (Aus welchem Belag besteht der Boden? Gibt es Schäden oder Verschmutzungen?)
- Sind Türen und Fenster dicht?
- Zustand der Küche (Funktionieren alle elektrischen Geräte?)
- Zustand des Bades (Weisen Badewanne oder Waschbecken Schäden auf? Funktioniert die Toilettenspülung?)
- Schlüsselübergabe (Anzahl der Schlüssel)
Eine gute Idee ist es, in Begleitung eines Zeugen zu der Wohnungsübergabe zu erscheinen. Sollte es später zu Ungereimtheiten kommen, haben Sie jemanden, der gegebenenfalls alle getroffenen Vereinbarungen bezeugen kann.
Die Wohnungsübergabe beim Einzug
Bevor Sie in Ihr neues Zuhause einziehen, sollten Sie sich für die Wohnungsübergabe genügend Zeit lassen! Schauen Sie sich jeden Winkel der Wohnung genau an und achten Sie darauf, dass die Wohnung bei dem Übergabetermin auch wirklich leer geräumt ist. Durch herumstehendes Mobiliar können eventuelle Schäden nämlich hervorragend verdeckt werden. Wichtig ist es auch, dass die Wohnungsübergabe bei Tageslicht stattfindet. Falls das nicht möglich sein sollte, sorgen Sie selbst für ausreichende Beleuchtung. Denn einige Mängel wie z. B. ungleichmäßig gestrichene Wände, können nur bei Licht erkannt werden.
Noch etwas: Prüfen Sie das erstellte Protokoll der Wohnungsübergabe ganz genau. Denn das, was hier vermerkt wird, ist für Sie bei Ihrem Auszug hinsichtlich eventuell anfallender Renovierungsarbeiten verpflichtend.
Die Wohnungsübergabe beim Auszug
Um Ihre Mietkaution nach der Wohnungsübergabe in voller Höhe oder zumindest zu einem Großteil wieder zu bekommen, sollten Sie darauf achten, dass sich bei Ihrem Auszug die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand befindet. Für Schäden oder andere Makel, die bereits bei Ihrem Einzug vorhanden waren, wie z. B. ein durch Gebrauch abgetretener Teppich, müssen Sie als Mieter nicht aufkommen. Falls Sie jedoch während Ihrer Mietzeit Veränderungen an der Wohnung vorgenommen haben sollten, ist es ratsam vor der Wohnungsübergabe mit Ihrem Vermieter zu klären, wie damit umgegangen werden soll. Vielleicht hat er vor einiger Zeit einem Wanddurchbruch oder dem Verlegen von Parkett zugestimmt. Trotzdem kann er bei der bevorstehenden Wohnungsübergabe von Ihnen verlangen, diese Veränderungen rückgängig zu machen. In so einem Fall kann es sich lohnen, Kontakt zu Ihrem Nachmieter (falls dieser bereits feststeht) aufzunehmen. Vielleicht freut dieser sich ja über den hochwertigen neuen Parkettboden und ist sogar noch zu einer Abstandszahlung bereit. Anderenfalls müssen Sie den Urzustand der Wohnung wieder herstellen.
Tipp: In Jobbörsen im Internet finden Sie günstige aber qualifizierte Renovierungshelfer, die Ihnen dabei helfen.
