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Ummelden ist Pflicht!

Ein großer Teil des im Rahmen eines Umzuges zu erledigenden Papierkrams ist das Ummelden nach dem Umzug. Dabei gilt allerdings in den meisten Fällen: Nach dem Umzug ist vor dem Umzug – will sagen: Die meisten Ummeldungen können bereits vor dem Umzug, per Telefon oder Internet bequem erledigt werden. Was aber genau muss alles umgemeldet werden?

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Ummelden bei den Behörden


Als erstes: Sie selbst. In Deutschland besteht Meldepflicht, das heißt, dass Sie sich, egal ob Sie nur innerhalb des alten Meldebezirks oder in eine ganz andere Stadt umziehen, frühestens sieben Tage vor dem und je nach Bundesland spätestens zwei Wochen nach dem Umzug bei der örtlichen Meldebehörde angemeldet haben müssen. Beim Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich nur anmelden, wenn Sie aber in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie sich vor dem Umzug auch am alten Wohnort abmelden. Viele Gemeinden ermöglichen mittlerweile auch das Ummelden auf der Online-Präsenz – klicken Sie einfach mal darauf, damit ersparen Sie sich unter Umständen einen Weg und lange Wartezeiten.

Behördlich umgemeldet werden muss auch Ihr Auto – dies können Sie bei der entsprechenden Kfz-Meldestelle am neuen Wohnort tun. Um ein persönliches Erscheinen führt hier allerdings kein Weg herum, da Sie ja auch neue Nummernschilder brauchen.

Ummelden von Post Internet, Telefon und GEZ


Auch Ihr Internet- und Telefonanschluss muss beim Ummelden bedacht werden. Meist ist dies auch eine gute Gelegenheit, den Provider zu wechseln, wenn andere Anbieter bessere Konditionen anbieten. Beantragen Sie das Ummelden hier besonders frühzeitig – am besten drei bis vier Wochen vor dem Umzug, denn wenn ein neuer Zugang gelegt werden muss, können oft unnötig lange Wartezeiten entstehen.
Das Ummelden bei der GEZ können Sie bequem online oder telefonisch erledigen.

Auch hier sollten Sie sich ummelden


Die neue Adresse sollten Sie neben den oben genannten Stellen auch den Versorgungsbetrieben (Wasser, Gas, Strom), Ihrer Bank, Ihren Versicherungsgesellschaften (hier ist besonders bei der Hausratversicherung auch eine Änderung der Police notwendig, wenn sich der Wohnort ändert!), Vereinen und Verbänden, Schulen, Kindergärten und Universitäten sowie Ärzten mitteilen.

Ein Nachsendeantrag bei der Post ist bei jedem Umzug sinnvoll, denn man schafft es in der Regel nicht, wirklich allen die neue Adresse rechtzeitig mitzuteilen. Dieser Antrag kann online gestellt werden, ist allerdings mittlerweile gebührenpflichtig – für ein halbes Jahr zahlen Privatkunden 15,20 €, Geschäftskunden 30,20 €, für ein Jahr kostet der Nachsendeauftrag  für Privat- 25,20 €, für Geschäftsleute 50,20 €.