Umzugskosten von den Steuern absetzen
Der erste Job nach dem Studium, eine neue Position in der Firma oder gar eine ganz neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt: Oft geht mit einer beruflichen Veränderung ein Umzug einher. Und als wenn diese Veränderung und der große Zeitaufwand nicht genug wären, kostet so ein Umzug ja auch immer viel Geld. Doch wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann bei der nächsten Steuererklärung einige Kosten absetzen – die sogenannten Werbungskosten.
Ein Umzug aus beruflichen Gründen
Es gibt zwei Aspekte die darauf hindeuten, dass ein Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet: Zum Einen, wenn sich der tägliche Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde reduziert. Zum Anderen, wenn die betrieblichen Interessen bei einem Umzug überwiegen – etwa weil eine vom Arbeitgeber gestellte Dienstwohnung bezogen oder geräumt wird, eine Versetzung ansteht oder eine doppelte Haushaltsführung vermieden werden soll.
Schwammig wird es erst, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim bezieht: Wenn die Lage und Ausstattung der neuen Bleibe sehr viel besser ist, als die vom Arbeitgeber eigentlich gebotene Alternative (zum Beispiel eine Dienstwohnung), dann wird der Umzug als privat angesehen – auch wenn sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt. Da die privaten Vorteile überwiegen, können die Kosten nicht als Werbungskosten angerechnet werden.
Werbungskosten: Was können Sie absetzen?
Überwiegen die beruflichen Aspekte, können Sie folgende Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung absetzen:
- Anfallende Transportkosten für die Wohnungseinrichtung
- Reisekosten die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehen – zum Beispiel für die Suche und die Besichtigung neuer Wohnungen und Fahrten die der Vorbereitung des Umzugs dienen.
- Ggf. die Miete für die bisherige Wohnung, falls diese noch eine gewisse Zeit nach dem Umzug leer steht.
- Maklergebühren für die Wohnungsvermittlung
- 75% der Kosten für einen neu gekauften Herd und/oder Ofen
Alle weiteren Umzugskosten werden in einer Pauschale abgerechnet. Dabei gilt für Verheiratete der Höchstbetrag von 1.171 Euro und 585 Euro für Singles. Außerdem kommen für jede weitere Person, die vor und nach dem Umzug im Haushalt des Arbeitnehmers wohnt, 247 Euro hinzu – dazu gehören Kinder, Eltern, Schwiegereltern und Enkel, nicht aber Ehegatten.
Diese Pauschalen können allerdings entfallen, wenn der Arbeitgeber die Umzugskosten steuerfrei erstattet, dabei aber nicht den Maximalsatz der Pauschale überschreitet.
Ein Umzug aus privaten Gründen
In der Regel sind die Kosten, die bei einem Umzug aus privaten Gründen anfallen, nicht absetzbar, da sie als Kosten zur Lebensführung gelten. Einige Ausnahmen gibt es jedoch: Lässt man den Umzug mit einer Umzugsspedition durchführen kann man 20% der Kosten von der Steuer absetzen. Der zweite Sonderfall tritt bei einem Umzug wegen Krankheit oder Behinderung ein – wenn zum Beispiel die alte Wohnung nicht behindertengerecht eingerichtet ist. Die entstehenden Kosten fallen dann in die Rubrik "außergewöhnliche Belastungen" – hierzu gehören in manchen Fällen auch Umzüge nach Trennungen oder Scheidung.
Egal ob bei einem Umzug aus privaten oder beruflichen Gründen – Geld sparen fängt nicht erst bei der Steuererklärung an, sondern schon bei der Planung: Vergleichen Sie Angebote von Umzugsunternehmen in Ihrer Umgebung oder lassen Sie Freunde beim Umzug helfen.
