Welche Umzugskosten übernimmt die ARGE
Wenn Sie umziehen wollen und als Empfänger von Hartz 4 finanzielle Unterstützung von der ARGE erhalten, sollten Sie die Umzugspläne rechtzeitig mit dem Amt abstimmen. Zwar sind Sie nicht auf eine Erlaubnis der Behörde angewiesen, aber es werden keinerlei Umzugskosten übernommen, wenn Sie sich nicht an bestimmte Vorgaben halten.
Hartz-4-Umzug aus privaten Gründen
Um einen Teil der Umzugskosten von der ARGE ersetzt zu bekommen, müssen bestimmte Gründe für einen Umzug vorliegen. Geht es Ihnen nur darum, in eine bessere Gegend oder eine schönere Wohnung zu ziehen, sollten Sie lieber nicht mit der Erstattung der Umzugskosten rechnen.
Wichtige Gründe für den Hartz-4-Umzug wären beispielsweise ein neuer Job in einer anderen Stadt, eine Trennung vom Lebenspartner oder schwerwiegende Mängel an der jetzigen Wohnung, die diese unbewohnbar machen. Nachweise durch einen Arbeitsvertrag oder Fotos der Mängel sind auf jeden Fall erforderlich.
Personen, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei ihren Eltern ausziehen wollen, haben nur dann einen Anspruch auf anteilige Erstattung der Umzugskosten, wenn ein besonderer Anlass wie eine Schwangerschaft oder ein Ausbildungs-, bzw. Arbeitsbeginn vorliegt.
Umzugskosten, die von der ARGE übernommen werden
Umzugskosten beim privaten Umzug:
Die Arbeitsgemeinschaft zahlt die Mietkaution für die Wohnung und übernimmt Teile der Umzugskosten, wie zum Beispiel die Miete für den Umzugswagen und eine Pauschale für die Helfer. Zusätzlich kann die Erstattung der Kosten etwaiger Renovierungsarbeiten beantragt werden - ob diese aber tatsächlich übernommen werden, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
Wenn der Umzug von der ARGE gefordert wird:
Fordert die ARGE einen Umzug vom Hartz-4-Empfänger, zum Beispiel weil die Größe der bisherigen Wohnung nicht angemessen ist, muss das Amt auch für sämtliche Umzugskosten aufkommen. Dazu gehören
- die Kaution,
- die Miete des Umzugs-LKWs und
- die anfallenden Kosten für die Wohnungssuche (Annoncen in Tageszeitungen, der Kauf derselben und die Fahrten zu den Wohnungsbesichtigungen).
- Ist der Wohnungsmarkt besonders angespannt, übernimmt die Behörde sogar anfallende Maklergebühren.
Wichtig ist es hierbei alle Quittungen aufzuheben, um später alle Zahlungen lückenlos nachweisen zu können.
Wichtig Formalien für die Übernahme der Umzugskosten:
- Melden Sie den Umzug mindestens eine Woche vor dem eigentlichen Umzugstag an, denn nur so sichern Sie sich ihre Ansprüche auf ALG II, Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung auch während der Umzugsphase.
- Sie müssen für alle Umzugskosten, welche die ARGE übernehmen soll, frühzeitig Anträge stellen - meist werden je drei Kostenvoranschläge pro Posten verlangt. Im Internet können Sie mit nur einer Anfrage gleich mehrere Angebote für Umzugswagen oder Umzugsunternehmen einholen und so das günstigste herausfinden.
- Eine Zusage der Kostenübernahme für den Hartz-4-Umzug sollten Sie sich immer schriftlich geben lassen.
Ein komplett kostenloser Tipp für den Umzug: Nutzen Sie den Umzugskalender im Internet. Hier können Sie per Checklisten, Ratgebern und E-Mail-Benachrichtung problemlos Ihren Umzug planen!
Weiterführende Informationen: Webseite zum Thema Hartz-4-Umzug
