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Wohnung: Streit um Kosten und Pflichten

Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs oder der Mieter mindert eigenmächtig die Miete wegen eines Schadens – dieses sind nur zwei Beispiele, die bei einem Mietverhältnis immer wieder zu einem erbitterten Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter führen können.
Häufige Missverständnisse zu Kosten, Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern werden hier vorgestellt.

Hilfe in Streitfragen:
Wenn Sie sich rund ums Thema Wohnungsmiete unsicher sind, können Sie sich immer bei örtlichen Mieterbund informieren - hier finden Sie im Notfall auch rechtlichen Beistand.

Kündigung wegen Eigenbedarfs

Darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung selbst braucht?
Für den Mieter sehr ärgerlich aber durchaus rechtmäßig ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Das bedeutet, dass der Vermieter oder seine Familienangehörigen die Wohnung zukünftig selbst nutzen möchten.
Wichtig: Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter angeben, wer der zukünftige Mieter sein und warum die Wohnung benötigt wird. Besteht der berechtigte Verdacht, dass die Gründe nur vorgeschoben sind, ist der Mieter berechtigt gegen die Kündigung Einspruch zu erheben.

Schimmel in der Wohnung

Wer muss Schimmel in der Wohnung beseitigen?
Wenn die Wände schimmelig sind, ist der Vermieter für das Beseitigen des Schadens verantwortlich. Wichtig dabei: Wenn in der Wohnung Schimmel festgestellt wurde, muss dem Vermieter zunächst einmal eine angemessene Frist gesetzt werden, um den Mangel zu beheben. Erst wenn er diese Aufforderung ignoriert, hat der Mieter das Recht, den Schimmel entfernen zu lassen und dieses dem Vermieter in Rechnung zu stellen.
Fristlos kündigen und ausziehen darf der Mieter allerdings erst dann, wenn der Schimmel gesundheitsgefährdend und der Vermieter definitiv für den Schaden verantwortlich ist. Oft kommt es zu langwierigen Streitereien, ob der Schimmel durch falsche Belüftung durch den Mieter entstanden ist.

Mietminderung

Wann darf der Mieter die Miete mindern?
Nachdem der Mieter den Vermieter von einem Mangel in Kenntnis gesetzt und ihn zu dessen Beseitigung aufgefordert hat, ohne dass der Vermieter darauf reagiert, darf der Mieter die Miete mindern.
War die Minderung allerdings nicht rechtens, steht dem Vermieter zusätzlich zu der Mietnachzahlung auch die Zahlung eventuell angefallener Anwaltskosten, die ihm in diesem Zusammenhang entstanden sind, zu. Hat der Eigentümer aber die gekürzte Miete eine zeitlang akzeptiert, kann er eine Nachzahlung nicht mehr verlangen. Ähnliches gilt auch für den Mieter. Zahlt er weiterhin die volle Miete, obwohl er den Schaden bereits angemahnt hat, kann er ebenfalls keine rückwirkende Erstattung erwarten.
Weiter Informationen zum Thema Mietminderung finden Sie im Ratgeberteil.

Mietkaution

Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden?
Nachdem ein Mieter ausgezogen ist, hat der Wohnungseigentümer drei bis sechs Monate Zeit zu prüfen, ob er noch Zahlungsansprüche geltend machen kann, die durch die Mietkaution ausgeglichen werden.
Hat der Vermieter allerdings bei der Wohnungsübergabe den tadellosen Zustand der Wohnung per Protokoll bestätigt und stehen keine weiteren Zahlungen mehr aus, hat der Mieter das Recht auf eine sofortige Rückzahlung der gesamten Kaution.

Wenn Sie von Anfang an Bargeld sparen wollen, können Sie einen Kautionsschutzbrief beantragen - das Antragsformular und Ratgeber zum Thema finden Sie auf Mietkaution-sparen.de.

Schönheitsreparaturen

Sind Mieter zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet?
Was viele Mieter und Vermieter nicht wissen: Sämtliche Klauseln in Mietverträgen, die den Mieter zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichten, z. B. dass die Küche alle drei Jahre renoviert werden muss, sind nicht rechtmäßig. Mietverträge dürfen grundsätzlich keine derartigen Vereinbarungen enthalten. Eine unwirksame Klausel reicht sogar schon aus, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen erledigen muss, bzw. eine Erstattung der Kosten verlangen kann, wenn er bereits Reparaturen veranlasst hat.


Quelle u.a. Presseecho.de